Aktuelle Termine
04.12.2020
18:15 Uhr TS Langenwang
TTS 1 - TTC Sölk 1
08.12.2020
1. Klasse Nordost
09:00 Uhr TS Langenwang
Aktuelle Ergebnisse

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Aktuelle Informationen zur Covid-Situation ab 03.11.2020
02.11.2020
Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation wurde verordnet, dass mit 03.11.2020 00:00 Uhr sämtliche Sporthallen bis vorläufig Ende November geschlossen bleiben. Es ist jedoch möglich im Freien Einzelsport durchzuführen. Somit sollten wir uns mit Walken, Laufen und Wandern in diesem Zeitraum fit halten.
Da aufgrund dessen der komplette Trainingsbetrieb bis dorthin eingestellt ist und auch die Meisterschaft auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wurde, wünsche ich Euch in diesem Zeitraum viel Gesundheit und Durchhaltevermögen!

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Aktuelle Informationen zu Covid-19 ab 23.10.2020
23.10.2020
Mit dem heutigen Tag wurde die neue Verordnung zu COVID-19 herausgegeben:
Die Eckpunkte der neuen Verordnung:
- Bei der Sportausübung ist generell der Mindestabstand von 1 Meter zu halten (Ausnahme: kurzfristige Unterschreitung, Hilfestellung und Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt).
- Reduzierung der Höchstgrenzen bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen (indoor 6 Personen, outdoor 12 Personen – zur Durchführung notwendige Personen wie 2 Teams bei Mannschaftssportarten oder BetreuerInnen zählen weiterhin nicht dazu).
Maximal 6 Kinder, denen gegenüber teilnehmende Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, sind ausgenommen (Eltern-Kind-Turnen mit 6 Kindern und 6 Erwachsenen somit möglich).
Parallele Gruppen ohne Durchmischung und mit Abstand zueinander sind weiterhin möglich.
- Reduzierung der ZuseherInnen bei zugewiesenen Sitzplätzen (indoor 1.000 Personen, outdoor 1.500 Personen – ab 7 Personen indoor und 13 Personen outdoor ist auf jeden Fall ein Präventionskonzept und eine Anzeige bei bzw. ab 250 Personen die Bewilligung der Behörde notwendig).
- Mund-Nasen-Schutz ist indoor auch am Sitzplatz zu tragen (außer Sportausübung).
- Mund-Nasen-Schutz ist outdoor bei Veranstaltungen permanent zu tragen (außer Sportausübung).
- Die Interpretation von Sport Austria solange keine weitere Klarstellung seitens der Ministerien folgt: Speisen und Getränke mit Ausnahme von Wasser dürfen erst ab einer Veranstaltungsdauer von mindestens drei Stunden verabreicht werden, außer der Gastronomiebetrieb ist nicht eigentlicher Teil der Veranstaltung (z.B. Vereinskantine ist unabhängig von Veranstaltungen immer geöffnet – es könnten also auch Gäste vor Ort sein, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen).
Die Regeln sind dementsprechend einzuhalten